1. Aufgrund einer Meldung wegen häuslicher Gewalt rückte die Regionalpolizei Lenzburg am 7. Dezember 2024 nach T._____, […] aus. BA.___ (nachfolgend: Beschuldigte) soll sich zwischen Mitternacht und 01:13 Uhr zum Haus von AA._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Zutritt verschafft haben, indem sie ein Fenster eingeschlagen habe. Der Beschwerdeführer soll diesen Vorfall gefilmt haben, worauf die Beschuldigte versucht haben soll, ihm das Mobiltelefon aus der Hand zu reissen. Die Beschuldigte machte geltend, dass der Beschwerdeführer ihr einen Finger der linken Hand gebrochen habe.