5.3. Hinsichtlich Beschwerdeantrag Ziff. 2.3 bleibt es bei der Abweisung der Beschwerde. Bezüglich dieses Beschwerdepunktes sind die Ausführungen der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Entscheid SBK.2024.321 vom 13. März 2025, wonach die Gewinnchancen von Anfang an beträchtlich geringer gewesen seien als die Verlustgefahren und kaum als ernsthaft bezeichnet werden könnten, weshalb die Beschwerde aussichtslos i.S.v. Art. 136 Abs. 1 lit. a StPO und das Gesuch um unent- - 12 -