Der geltend gemachte Aufwand für die Beschwerde (fünf Stunden) sowie die (freiwillig) erstattete Eingabe vom 21. Januar 2025 (zwei Stunden) erscheint mit Blick darauf, dass sich die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Stellungnahme vom 21. Januar 2025 mit der Beschwerdeant- - 10 -