3.3. Das Bundesgericht hiess eine von der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde in Strafsachen mit Urteil 7B_413/2025 vom 21. Oktober 2025 teilweise gut, hob den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2024.321 vom 13. März 2025 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts zurück. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat (Urteil Dispositiv-Ziff. 1).