2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 125.00, zusammen Fr. 1'125.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Christoph Waller, […], für dieses Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr. 980.00 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen."