Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen (zzgl. MwSt)." -4- 3.2. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts entschied hierüber mit Entscheid SBK.2024.321 vom 13. März 2025 wie folgt: " 1. 1.1. Von Amtes wegen wird Dispositiv-Ziffer 3 der Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 22. Oktober 2024 aufgehoben und wie folgt ersetzt: Auf die Einsprache der Zivil- und Strafklägerin gegen Dispositiv-Ziffer 5 des Strafbefehls vom 31. August 2023 wird nicht eingetreten. 1.2 Die Beschwerde wird abgewiesen.