4. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 5. Für das vorliegende Verfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen am 11. November 2024 Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Vorfragen 1.1. Es sei der Privatklägerin im Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden.