- verurteilte sie den Beschuldigten wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung und sexueller Belästigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 (bzw. unter Anrechnung von zwei Tagen Untersuchungshaft 58) Tagessätzen à Fr. 130.00 und einer Busse von Fr. 1'500.00 (Dispositiv-Ziff. 1 und 2), - auferlegte sie dem Beschuldigten die Verfahrenskosten (Dispositiv- Ziff. 3), - sprach sie den Parteien keine Entschädigungen zu (Dispositiv- Ziff. 4) und - verwies sie die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Beschwerdeführerin auf den Zivilweg (Dispositiv-Ziff. 5).