vom 11. November 2025 auf, der Obergerichtskasse innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 800.00 zu leisten, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 12. November 2025 zugestellt. 3.3. Mit Eingabe vom 17. November 2025 (Postaufgabe) ersuchte der Beschwerdeführer sinngemäss um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ("Erlass der Sicherheitsleistung" oder "Aufschub der Zahlung bis zur Klärung [der] finanziellen Lage" oder "Prüfung von unentgeltlicher Rechtspflege für diesen Verfahrensabschnitt"). 3.4. Die Akten wurden beigezogen, jedoch keine Stellungnahmen eingeholt.