in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) und seine Ehefrau C._____ reichten mit Schreiben vom 18. August 2025 bei der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm eine Strafanzeige unter anderem gegen B._____, Stellvertretende Leiterin des Regionalen Betreibungsamts Y._____, wegen Amtsmissbrauchs ein. 2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 30. September 2025 folgende Nichtanhandnahmeverfügung: " 1. Die Strafsache wird nicht an die Hand genommen (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO).