3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 29. Oktober 2025 auf, für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 200.00 zu leisten. Der Beschwerdeführer bezahlte die verlangte Kostensicherheit am 4. November 2025.