Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegenstand vom 18. September 2025 in der Strafsache gegen †B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) stellte am 31. März 2022 bei der Kantonspolizei Aargau Strafantrag gegen Unbekannt, da ihm verschiedene Wertgegenstände entwendet worden seien und da sein Geschäftscomputer gehackt worden sei. In der Folge wurde unter anderem gegen B._____ sel. (fortan: Beschuldiger) ermittelt.