4.3.3.2. In der E-Mail vom 16. Februar 2023 sprach die Zivil- und Strafklägerin 1 ausschliesslich von Verwandten in Kanada und erwähnte in diesem Kontext ihre Grossmutter. Nachdem die von der Zivil- und Strafklägerin 1 beantragte Todesbescheinigung im Zusammenhang mit der Einreise dieser Verwandten stand, erscheint hinreichend klar, dass mit "Grossmutter" die Mutter des Opfers gemeint war. Die fallführende Staatsanwältin kontaktierte die Zivil- und Strafklägerin 1 gleichentags telefonisch und besprach mit ihr u.a. das Vorgehen für den Erhalt der Todesbescheinigung ihrer Mutter (act. 839).