4.3. 4.3.1. Die Erklärung der Beschwerdeführerin, sich am Strafverfahren gegen den Beschuldigten als Zivil- und Strafklägerin zu beteiligen, erfolgte am 12. Februar 2025, mithin zu einem Zeitpunkt, als das Vorverfahren infolge Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 24. Januar 2025 beim Bezirksgericht Lenzburg bereits abgeschlossen war.