Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden hat mit Verfügung vom 24. September 2025 den vom Beschwerdeführer am 10. Juli 2024 bzw. 13. August 2025 (erneut) gestellten Antrag, die Audioaufnahme der Hauptverhandlung sei ihm zuzustellen, abgewiesen.