_ übernommen. Da sich im pendenten Verfahren betreffend Verlängerung der Ersatzmassnahmen dieselben Fragen nochmals stellen würden, befürchte der Gesuchsteller, dass Haftrichter B._____ gleich entscheiden würde (vgl. so auch Stellungnahme vom 14. Oktober -5- 2025 S. 3). Er befürchtet mit anderen Worten abermals einen – seiner Ansicht nach – in materieller Hinsicht fehlerhaften Entscheid. Entgegen dem Gesuchsteller kann darin in der vorliegenden Konstellation kein Ausstandsgrund erblickt werden.