_ übernommen sowie Flucht- und Wiederholungsgefahr bejaht, obwohl alle Vorwürfe unzutreffend seien. Der Gesuchsteller habe sich allen Anordnungen unterzogen und sich mit dem Gewaltschutz und der Anlaufstelle für häusliche Gewalt in Verbindung gesetzt. Die Ersatzmassnahmen seien absoluter Unsinn. Es könne von der Verteidigung nun nicht mehr länger akzeptiert werden, dass die sinnlosen Ersatzmassnahmen weitergeführt würden. Der Gesuchsteller werde offensichtlich vorverurteilt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe gar von einer Anklageerhebung gesprochen. Nachdem nun Haftrichter B._____ bereits am 18. Juli 2025 auf der Seite der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten und Frau C.___