1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bzw. später die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt ein Strafverfahren gegen A._____ (fortan: Gesuchsteller) wegen Beschimpfung, Nötigung, Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung und Vergewaltigung. 2. 2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 15. April 2025 die Versetzung des Gesuchstellers in Untersuchungshaft bis einstweilen am 12. Juli 2025 und ordnete mit Verfügung vom 18. Juli 2025 anstelle der Untersuchungshaft verschiedene Ersatzmassnahmen an.