Dem Rapport der Stadtpolizei Baden vom 17. Juli 2024 (S. 3) lässt sich entnehmen, dass die fallführende Staatsanwältin hierauf mit dem in dieser Sache zuständigen Polizisten Kontakt aufnahm und entschied, nicht weiter -5- mit einer Editionsverfügung vorzugehen. Die Videobilder wurden aufgrund der schlechten Qualität nicht verbreitet.