Für die Herausgabe der Information setzte die Staatsanwaltschaft Baden der Bank._____ eine Frist von 10 Tagen, versehen mit dem Hinweis auf Art. 292 StGB für den Fall der Nichtbeachtung. Am 10. Februar 2024 teilte die Bank._____ der Staatsanwaltschaft Baden schriftlich Folgendes mit: " […] Wie soeben mit Frau D._____ telefonisch besprochen können wir Ihrer Edition keine Folge leisten, da die Bank._____ nicht Inhaberin der zur Edition angefragten Information ist."