Die umliegenden Kameras wurden ausgewertet, wobei die mutmassliche Täterschaft nicht bzw. nur sehr schlecht erkannt werden konnte. "Die Bankangestellten" gaben an, dass die mutmassliche Täterschaft auf dem Video ein Kunde der Bank._____ sei, sie aber ohne Editionsverfügung keine Personalien oder Angaben machen könnten. Gestützt auf diese Auskunft ersuchte der ermittelnde Polizist die Staatsanwaltschaft Baden um eine entsprechende Editionsverfügung (vgl. den Rapport der Stadtpolizei Baden vom 17. Juli 2024).