Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 31. Januar 2024 meldete B._____, eine Angestellte der Bank._____, über den Notruf der Kantonspolizei Aargau, dass einer Kundin (Beschwerdeführerin) soeben eine Tasche gestohlen worden sei. Gestützt darauf rückte eine Patrouille der Stadtpolizei Baden zur Bank._____ in Baden aus. Die Beschwerdeführerin gab an, dass sie am Schalter der Bank._____ Bargeld in Höhe von Fr. 3'800.00 abgehoben habe. Anschliessend habe sie die Bankfiliale in Richtung C._____ AG "zu den Aufzügen" verlassen. Eine unbekannte Person habe mit ihr den Aufzug betreten.