Der Beschwerdeführer wurde vom Geschädigten 2 mutmasslich als "Täter vier", welcher etwas Deutsch gesprochen, den Geschädigten 2 mehrfach mit einer Eisenstange gegen den Kopf geschlagen und die Sachen aus dem Briefkasten geholt habe, beschrieben (vgl. dazu Bericht der Polizei Basel-Landschaft vom 24. März 2025 [Beilage 16 zum Haftantrag], UA Rubrik 5). Des Weiteren gab auch der Geschädigte 2 Signalemente zur Täterschaft an (vgl. Einvernahmeprotokoll des Geschädigten 2 vom 20. Januar 2025, S. 3 f., UA Rubrik 6). Die erkennungsdienstliche Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers ist deshalb auch bezüglich dieses Vorfalls angezeigt.