Der Geschädigte 1 gab zur "1. unbekannten Person", welche ihn zum Fahrzeug gerufen, anschliessend mit ihm hinten im Täterfahrzeug gesessen und gebrochen Deutsch gesprochen habe, Signalemente an (Alter: 28 bis 31; Grösse: 185 – 190 cm; breit gebaut, kurze dunkelblonde Haare; Einvernahmeprotokoll des Geschädigten 1 vom 24. Januar 2025, S. 5, UA Rubrik 6). Mit einer erkennungsdienstlichen Erfassung können diese Signalemente abgeglichen werden. Nachdem eine Spurensicherung erfolgte und die getragene Kleidung des Geschädigten 1 sichergestellt und an das Forensische Institut Zürich weitergeleitet wurde (vgl. Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 27. Januar 2025, S. 5, UA Rubrik 5;