2.3.2. Gemäss Staatsanwaltschaft Baden und Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau beruht der Verdacht der Raubtaten in Zürich, Spreitenbach und St. Gallen derzeit auf den Aussagen des Geschädigten 1 sowie der Auswertung des Mobiltelefons iPhone 16 Pro des Beschwerdeführers (Standorte bzw. mit Aussagen übereinstimmendes Sperrbildschirmfoto des Beschwerdeführers) bzw. zusätzlich auf Überwachungsbildern vom Tatort des Einbruchdiebstahls in Gisikon (Übereinstimmung der Nike-Turnschuhe eines Täters mit denen des Beschwerdeführers anlässlich seiner Anhaltung in Allschwil) bzw. eines Fotos einer Geschwindigkeitsmessanlage in Engel-