So seien die Sachverhalte, welche den dringenden Tatverdacht begründen sollten, in Bezug auf seine vermeintliche Beteiligung bereits ausreichend untersucht worden bzw. sei hierfür ein DNA-Profil nicht notwendig. Ferner sei nicht ersichtlich und begründe die Staatsanwaltschaft Baden nicht, für welche andere Tat die Erstellung eines DNA-Profils über seine angebliche Beteiligung Aufschluss geben solle. Die Erstellung eines DNA-Profils "auf Vorrat" sei unzulässig. Es handle sich dabei um eine "fishing expedition".