aufgebrochen worden. Um ca. 24:00 Uhr sei der Geschädigte 2 in Egerkingen (Solothurn) aus dem Fahrzeug gelassen worden. Schliesslich habe sich am 30. Januar 2025 in St. Gallen zum Nachteil von D._____ (Geschädigter 3 bzw. Vorfall 3) ein weiterer Raub ereignet, welcher in gleicher Art und Weise von vier Tätern begangen worden sei. Die jeweiligen Taten seien in unterschiedlicher Zusammensetzung begangen worden. Es könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer auch am Vorfall 3 beteiligt gewesen sei.