seien, weshalb eine zusätzliche Befragung keinen Mehrwert böte. Anlässlich der Befragung vom 21. August 2025 sei ihr auch bewusst geworden, dass sie sich selbst strafrechtlich belasten könnte. Eine persönliche Einvernahme stelle zudem einen erheblichen Eingriff in ihre "Rechte" dar und sei daher aufgrund der bereits vorhandenen schriftlichen Unterlagen nicht erforderlich und unverhältnismässig.