Aufgrund dieses widersprüchlichen Verhaltens liege keine klare, vorbehaltlose und aktuelle Willensäusserung und keine Grundlage für die Durchbrechung des Berufsgeheimnisses vor. Bereits im Bericht vom 26. August 2024 habe sie erklärt, dass die vorgenommenen Zahnfüllungen nicht indiziert gewesen -5-