2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 30. September 2025: " 1. Dr. med. A._____ ist verpflichtet, im Strafverfahren ST.2024.10615 gegen C._____ wegen einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB) und fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 Abs. 1 StGB) vom 31.07.2024 in T._____ als Zeugin auszusagen. 2. Auf diesen Entscheid ist zurückzukommen, sollte B._____ die Entbindung von Dr. med. A._____ zurückziehen oder abändern. 3. Die Kosten dieser Verfügung werden zu den Verfahrenskosten geschlagen."