5.2.3. Der Verteidiger des Beschuldigten macht mit Kostennote vom 1. April 2025 einen Aufwand von insgesamt 13 Stunden und 15 Minuten bei einem Stundenansatz von Fr. 270.00 nebst Auslagen von Fr. 83.90 und Mehrwertsteuer von 8,1 % (total Fr. 3'957.95) geltend. Dieser Aufwand erscheint angesichts der zehnseitigen Beschwerdeantwort als angemessen und ist im - 12 -