Durchgangstüre – und so zur Gruppe um D._____ und E._____ stiess. Auch eine noch vor der Billettkontrolle vorgenommene Verriegelung der Durchgangstüre durch den Beschuldigten erscheint unter diesen Umständen ausgeschlossen. Dies wird zusätzlich dadurch gestützt, dass der Beschuldigte dem Beschwerdeführer noch vor dem Faustschlag geraten hatte, sich wieder in den hinteren Wagen zurückzuziehen.