38, Fragen 14 und 16). Dies wurde vom Beschuldigten bestätigt, der angab, der Beschwerdeführer habe sich hinter ihm befunden, als er ihm anlässlich der verbalen Auseinandersetzung geraten habe, sich in den hinteren Wagen zurückzuziehen. Er habe ihn hinter sich "zurückbehalten" wollen, um Zeit bis zum bevorstehenden Ausstieg von D._____ und E._____ aus dem Zug in S._____ zu gewinnen, doch habe der Beschwerdeführer dann einfach über seine Schulter hinweg "einem eins hineingeschlagen". Nachher seien "die Typen" auf ihn losgegangen (Einvernahme Beschuldigter, act. 16 f., Fragen 43, 48 und 51).