Der Beschwerdeführer wurde in der Folge jedoch von D._____ und E._____ eingeholt, festgehalten und drei- bis viermal mit der Faust ins -8- Gesicht geschlagen. Dabei erlitt er eine Riss-Quetsch-Wunde unter der rechten Augenbraue, eine lineare Schürfung am Unterlid sowie eine Verletzung des rechten Auges. Sowohl D._____ als auch E._____ wurden in einem separaten Verfahren ([…]) unter anderem wegen einfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB rechtskräftig verurteilt.