__ und des Beschuldigten, dass der Beschuldigte nicht erst hinzugekommen sei, als die verbale Auseinandersetzung bereits im Gange gewesen sei. Wenn der Beschuldigte bereits bei der Gruppe gewesen sei, als der Beschwerdeführer in seinem Rücken aufgetaucht sei, dann müsse der Beschwerdeführer durch dieselbe unverriegelte Durchgangstür wie zuvor der Beschuldigte gekommen sein.