1. 1.1. Der Präsident des Bezirksgerichts A._____ erstattete am 7. August 2023 und am 4. März 2024 Strafanzeige gegen die Beschuldigte, stellte Strafantrag und konstituierte sich als Zivil- und Strafkläger. 1.2. Am 24. Juli 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher übler Nachrede und versuchter Nötigung. 1.3. Nachdem die Beschuldigte am 5. September 2025 Einsprache erhoben hatte, überwies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Strafbefehl am 15. September 2025 als Anklage an das Bezirksgericht A._____ zur Durchführung des Hauptverfahrens.