15. September 2025 zuzuwarten und nichts zu tun scheine, vermag nicht zu überzeugen. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg in ihrem Haftantrag, wonach die sichergestellten Spuren und Mobiltelefone auszuwerten, die sichergestellten Betäubungsmittel und deren Reinheitsgrad zu bestimmen und sodann gegebenenfalls weitere Ermittlungen zu veranlassen seien, wirken überzeugend. Konkrete Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Strafuntersuchung nicht in diesem Sinne vorantreiben könnte, gibt es keine.