3.4. Für dieses Beschwerdeverfahren ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Reise nach Spanien unternommen wurde, um Drogen in die Schweiz zu transportieren, und nicht dazu, um "Probleme" mit einer alten Busse von B._____ oder einer Wohnung der Beschwerdeführerin zu regeln. Dass der Beschwerdeführerin, die in einer Lebenspartnerschaft mit B._____ steht, dies verborgen geblieben sein könnte, wirkt summarisch -6-