3.3.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bezeichnete mit Beschwerdeantwort die Erwägungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau zum dringenden Tatverdacht als zutreffend. Der dringende Tatverdacht habe sich weiter erhärtet. Unterdessen sei ein Dakty-Hit auf einer Feinwaage in Bezug auf die Beschwerdeführerin betreffend eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Deliktszeitpunkt: 2. November 2023; Deliktsort: […]) eingegangen (mit Verweis auf Beschwerdeantwortbeilagen 1 und 2).