3.2. Mit dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (E. 3.3.4) kann es ohne Weiteres als erstellt gelten, dass B._____ am 15. September 2025, von Spanien herkommend, mit der Beschwerdeführerin als Beifahrerin in einem […] unterwegs war und dabei (i.S.v. Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 lit. a BetmG) vorsätzlich "brutto" 7.16 Kilogramm Kokain transportierte. Ebenso kann es als erstellt gelten, dass B._____ (i.S.v. Art. 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 2 lit. a BetmG) in der gemeinsamen Wohnung ungefähr 420 Gramm Kokain aufbewahrte.