__ und zu den Auswirkungen seiner Krankheit hierauf seien widersprüchlich und zeugten davon, dass er seine Aussagen je nach Situation anpasse, um sich die meisten Vorteile zu sichern. Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen wie etwa eine Schriftensperre, die Hinterlegung der Ausweispapiere oder eine Meldepflicht seien unzureichend, da sie eine Flucht ins Ausland nicht wirksam verhindern könnten. Aufgrund der fehlenden Beziehungen zur Schweiz, der im Falle einer Verurteilung drohenden Strafe und des gesundheitlichen Zustands des Beschwerdeführers sei damit zu rechnen, dass er bei Entlassung aus der Haft nach Q._____ zurückreisen würde.