Er sei aufgefordert worden, zu bestätigen, dass er solche Dienste nicht anbiete und bestehende Werbe- und Internetauftritte zu korrigieren. Den dem Haftantrag ebenfalls beigelegten Polizeirapporten sei jedoch zu entnehmen, dass auch nach dem Juni 2015 Behandlungen diverser Geschädigter erfolgt seien. Dabei handle es sich u.a. um C._____ und D._____, E._____, F._____, G._____, H._____, I._____, J._____ und K._____. Die Ausführungen der Geschädigten liessen den Schluss zu, dass der Beschwerdeführer jeweils selbst die nötigen Behandlungspläne und Preise festgelegt habe und damit den Anschein erweckt habe, eine Fachperson zu sein.