2. Es seien Ersatzmassnahmen anzuordnen wie - Verpflichtung des Beschuldigten, sich an der M-Strasse 8 in P._____ aufzuhalten - Anordnung einer Schriftartensperre unter Abnahme sämtlicher Ausweise und des Reisepasses des Beschuldigten. - Verpflichtung des Beschuldigten, sich täglich bei der dortigen Polizeidienststelle zu melden - Überwachung des Beschuldigten im Rahmen des Pilotversuches mit einer Fussfessel. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. -3-