3.2. In Ergänzung der Eingabe vom 19. September 2025 reichte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers am 29. September 2025 Beschwerde gegen die ihm am 18. September 2025 zugestellte Verfügung der Vorinstanz vom 15. September 2025 ein und stellte folgende Anträge: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschuldigte per sofort aus der Haft zu entlassen.