Diese Deklaration stellt aber eine blosse Behauptung dar und ist – wie bei den Steuerbehörden – mit einem Zahlungsnachweis zu belegen. Weshalb dies bei der Darlegung der finanziellen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Gesuch um amtliche Verteidigung anders sein soll, ist nicht einsichtig. Schliesslich sind auch die Wohnkosten erklärungsbedürftig. Der Beschwerdeführer macht monatliche Nebenkosten von Fr. 400.00 geltend, obwohl -9-