Für die Ermittlung seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit bedarf es daher der Kenntnis der Buchhaltung der C._____ GmbH. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer hat es unterlassen, sich zur wirtschaftlichen Situation der C._____ GmbH zu äussern, geschweige denn, diese mit aussagekräftigen Unterlagen zu untermauern. Seine tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit bleibt somit im Dunkeln. Ohne Kenntnis des tatsächlich verfügbaren Einkommens kann die geltend gemachte Bedürftigkeit nicht beurteilt werden, was bereits die Abweisung des Gesuchs zur Folge hat (E. 3.2.1).