Für die Beurteilung der prozessualen Bedürftigkeit ist die gesamte wirtschaftliche Situation der gesuchstellenden Partei zu würdigen, wobei nicht schematisch auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum abzustellen, sondern den individuellen Umständen Rechnung zu tragen ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_493/2016 vom 29. November 2016 E. 7.1). Wenngleich der Beschwerdeführer formell in einem Angestelltenverhältnis steht, ist der Lohnausweis allein nicht geeignet, seine finanzielle Leistungskraft aussagekräftig zu belegen. Angesichts dessen, dass er einziger Gesellschafter der C._____ GmbH ist, besteht zwischen ihm und der Gesellschaft eine wirtschaftliche Einheit.