3.2.2.2. Der Beschwerdeführer ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C._____ GmbH, in Q._____ (Beschwerdebeilage 7). Im Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 23. Januar 2024, mit welchem der vom Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau geschlossene Vergleich genehmigt wurde (Beschwerdebeilage 9), wurde sein Einkommen mit Fr. 7'200.00 (netto, inkl. 13. ML, inkl. Gesellschaftsgewinn von monatlich ca. Fr. 1'680.00, exkl. Kinderzulage) und sein Existenzminimum mit Fr. 3'780.00 beziffert. Im vorliegenden Verfahren soll sich sein Existenzminimum (ohne Zuschlag und laufende Steuern) auf Fr. 3'929.85 und sein Einkommen auf Fr. 6'391.55 belaufen. Während sich die Differenz des