der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 5. September 2025 bekannt geworden seien. Schliesslich verfüge er auch nicht über die erforderlichen Mittel, um seinen Verteidiger selbst entschädigen zu können. Auf das Stellen eines Gesuches um Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses der Ehefrau werde aufgrund deren eigenen Mankos verzichtet. 2.3. Mit Beschwerdeantwort verweist die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vollumfänglich auf die angefochtene Verfügung.