Es handle sich vorliegend um einen Komplex gegenseitiger Strafvorwürfe, der sich im sehr angespannten Ex-Beziehungsumfeld der nach wie vor verheirateten Parteien abspiele, wobei eine Beistandschaft für die gemeinsamen Kinder errichtet worden und zwischenzeitlich das Ehescheidungsverfahren eingeleitet worden sei. Es liege eine sehr belastende familiäre Situation vor, die von massgeblichen Interessenkonflikten gesäumt sei, da die Parteien nach wie vor gemeinsam für die gemeinsamen Kinder sorgten. Es liege ein Geflecht an zahllosen Strafvorwürfen in einem familiär angespannten Umfeld vor, das von ihm auf sich allein gestellt nicht entwirrt werden könne.